Impressum
SURFSCHULE NORDDEICH
Badestraße, 26506 Norddeich
+49 0170 9609446
info@surfschule-norddeich.de
Inh. Michael Vogel
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 237037007
Steuernummer:145/03835
Finanzamt Norden
Surfen, Kiten, Kajak, Segeln und Landboarden bei der Surfschule Norddeich
1. Kursteilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurf-, Surf-, Kajak-, Segel- und Landboardsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurf-, Surf-, Kajak-,Segel- und Landboard-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag
a) Die Anmeldung zu einem Kitesurf-, Surf-, Kajak-,Segel- und Landboardkurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
b) Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Tritt der Kursteilnehmer vor Kursbeginn/Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind als Schadensersatz für die von der Surfschule Norddeich getätigten Aufwendungen sowie entgangen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig sofern ein Ersatzteilnehmer/Mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt.
bis 2 Monate vor Kursbeginn 25% des Kurspreises/Mietpreises
bis 14 Tage vor Kursbeginn 50% des Kurspreises/Mietpreises
bis Kursbeginn: 100% des Kurspreises/Mietpreises
Die Anzahlung wird dabei angerechnet.
c) Surfschule Norddeich behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitesurf-, Surf-, Kajak-,Segel-, und Landboardmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind Schwimmwesten anzulegen. An Bord sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
5. Sorgfaltspflicht
a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Surf-, Kajak-,Segel-, und Landboardmaterial wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitesurf-, Surf-, Kajak-,Segel-, und Landboardmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
b) Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurf, Surf, Kajak, Segel, und Landboardmaterial durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
6. Haftung
a) Surfschule Norddeich haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Surf-, Kajak-,Segel-, und Landboardmaterial.
b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Kitesurf, Surf, Kajak,Segel, und Landboardmaterial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.
d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem und Ausrüstung Kitesurf, Surf, Kajak,Segel und Landboardmaterialteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.
e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen
a) Surfschule Norddeich als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurf, Surf, Kajak und Landboardausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt.
b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.